Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.